Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

02.12.2019 Ab dem 1.1.2020 muss die Entscheidung des Arbeitgebers über die befristete Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung nicht mehr schriftlich, sondern kann auch in Textform erfolgen (Art. 10 Drittes Bürokratieentlastungsgesetz).