Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

21.10.2022, Ressort: Lohnsteuer Die Unterbringung von volljährigen Flüchtlingen aus der Ukraine durch Alleinstehende in ihrem Haushalt führt nicht zu einer steuerschädlichen Haushaltsgemeinschaft. Im Gegensatz dazu kann der Entlastungsbetrag für in Deutschland untergebrachte alleinerziehende Flüchtlinge aus der Ukraine nicht gewährt werden, wenn diese alleinerziehende Flüchtlinge mit der aufnehmenden Person eine Haushaltsgemeinschaft bilden.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der befristet für die Jahre 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie auf 4.008 EUR erhöht wurde, wird zum 1.1.2022 unbefristet auf 4.008 EUR festgesetzt und im Lohnsteuertarif bzw. in den Lohnsteuertabellen in der Steuerklasse II automatisch berücksichtigt.

29.09.2020, Ressort: Lohnsteuer Laut dem Niedersächsischen Finanzgericht kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei der Wahl der Einzelveranlagung im Trennungsjahr nach dem Monatsprinzip zeitanteilig für die Monate des Alleinstehens gewährt werden.

29.06.2020, Ressort: Lohnsteuer Der Grund-Entlastungbetrag von 1.908 EUR erhöht sich für die Kalenderjahre 2020 und 2021 um 2.100 EUR, beträgt somit also jeweils 4.008 EUR.

08.10.2015, Ressort: Lohnsteuer Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) steigt rückwirkend ab 2015 auf 1.908 EUR im Jahr bei einem Kind. Für jedes weitere Kind gibt es ab 2015 zusätzlich 240 EUR, das heißt bspw. zusätzlich 480 EUR für Alleinerziehende mit 3 Kindern. In der Steuerklasse II wird automatisch nur der neue Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für ein Kind i. H. v. 1.908 EUR berücksichtigt. Die Entlastung für 2015 wird vollständig beim Lohnsteuerabzug im Dezember 2015 gewährt.

01.01.2014, Ressort: Lohnsteuer Das Finanzamt darf die Steuerklasse II nur dann als ELStAM bilden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich versichert hat, dass die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende vorliegen.

18.11.2009, Ressort: Lohnsteuer Nach einem Urteil des BFH bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss des Entlastungsbetrags für Steuerpflichtige, die eine Haushaltsgemeinschaft mit einem volljährigen Kind bilden, für das ihnen weder ein Kinderfreibetrag noch Kindergeld zusteht.