Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

13.03.2017, Ressort: Sozialversicherung Es wurde ein Hinweis aufgenommen, dass Honorarempfänger besonderer Berufsgruppen, wie z.B. Lehrer und Erzieher oder Künstler und Publizisten, unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig sind.

10.09.2015, Ressort: Sozialversicherung Ist der Empfänger eines Honorars freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, so gelten die Honorare als beitragspflichtiges Einkommen und werden bei der Beitragsbemessung entsprechend berücksichtigt.