15.08.2018, Ressort: Lohnsteuer Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA v. 12.11.2014 wurde überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuelle Entwicklung in der OECD, die Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst. Die BMF-Schreiben v. 12.11.2014 (BStBl 2014 I S. 1467) und v. 21.7.2005 (BStBl 2005 I S. 821) wurden aufgehoben und ersetzt durch das BMF-Schreiben v. 3.5.2018, IV B 2 – S 1300/08/10027, BStBl 2018 I S. 643.
20.07.2017, Ressort: Lohnsteuer In das Stichwort wurden die BMF-Schreiben vom 14.3.2017 eingearbeitet. Das Praxis-Beispiel zur Steuerfreistellung wurde hinsichtlich der Steuerbeträge 2017 aktualisiert. Ergänzt wurde außerdem ein Abschnitt zur Möglichkeit der Steuererstattung, falls der Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen wurde.
23.03.2017, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde die Anschrift der Stelle, an die eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung A1 zu übersenden ist.
01.08.2015, Ressort: Lohnsteuer Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Island aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn wegen des gleichen Steuertatbestandes eine gleichartige Steuer an verschiedene Staaten zu entrichten ist. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung werden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Das Lexikonstichwort wurde um die lohnsteuerlichen DBA-Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ergänzt.
01.04.2015, Ressort: Sozialversicherung Bei Entsendungen ist hinsichtlich Island der persönliche Geltungsbereich der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 auf die Staatsangehörigen der EU- und EWR-Staaten eingeschränkt.
01.06.2012 Für die Übernahme der EU-Verordnung 883/04 durch die EWR-Staaten war ein entsprechender Beschluss erforderlich, der mit Wirkung zum 1.6.2012 ergangen ist. Deshalb ist diese Verordnung erst seit diesem Tag für Island anwendbar. Für frühere Zeiten war die alte EWG-Verordnung 1408/71 anzuwenden.