Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

13.07.2011 Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte aus Deutschland im EU/EWR-Ausland und der Schweiz direkt einen Leistungserbringer (z. B. Arzt, Zahnarzt) aufsuchen. Das gilt auch für Versicherte aus diesen Staaten in Deutschland. Ein vorheriger Kontakt mit einer Krankenkasse ist nicht erforderlich.