Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.07.2019, Ressort: Sozialversicherung Für Arbeitnehmerinnen im Übergangsbereich (bis 30.6.2019: Gleitzone) erfolgt die Berechnung der Umlage auf der Grundlage des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts.

01.01.2018, Ressort: Sozialversicherung Die ab 1.1.2018 geltenden neuen Normen des Mutterschutzgesetzes wurden berücksichtigt.