Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

30.06.2022 Ab dem 1.8.2022 haben Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen neue Nachweispflichten nach dem Nachweisgesetz zu beachten. Die Überarbeitung beruht auf dem Gesetzentwurf, der am 23.6.2022 in 2. und 3. Lesung vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Änderungen sollen zum 1.8.2022 in Kraft treten.

01.10.2014 Bei Verträgen mit Praktikanten sind nach dem Nachweisgesetz besondere Voraussetzungen zu beachten.

15.01.2013 Das Muster wurde wegen Rechtsänderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung zum 1.1.2013 angepasst.

17.03.2010 Das Vertragsmuster wurde vollständig überarbeitet und um Ausführungen zum Vertragszweck sowie zu geltenden Betriebsvereinbarungen ergänzt.