Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

24.05.2022 Mit der rückwirkenden Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 EUR mit Wirkung ab 1.1.2022 steigt auch die Obergrenze für das Pauschalierungsvolumen. Das aktuelle Berechnungsformular berücksichtigt die Änderung der Entfernungspauschale. Das Formular 2021 mit der Fernpendlerpauschale von 0,35 EUR ist weiterhin aufrufbar unter der Rubrik "Vorjahre".

18.12.2020 Mit der Erhöhung der Entfernungspauschale zum 1.1.2021 ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,35 EUR steigt auch die Obergrenze für das Pauschalierungsvolumen. Das neue Berechnungsformular berücksichtigt die Änderungen bei der Entfernungspauschale. Das Formular bis 2020 mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR ist weiterhin aufrufbar unter der Rubrik "Vorjahre".

16.01.2018 In der Fußnote wurde eine Anpassung vorgenommen: Mittlerweile sind sämtliche Nutzungsentgelte abzugsfähig, d. h. auch individuelle Betriebskosten wie beispielsweise Benzinkosten führen zu einer Minderung des geldwerten Vorteils.