Änderungen im Überblick

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Änderungshinweise

01.07.2025, Ressort: Sozialversicherung Seit 1.7.2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 EUR.

01.07.2024, Ressort: Sozialversicherung Zeiten der Erziehung im Beitrittsgebiet erhielten bis zum 30.6.2024 für die Kindererziehungszeit regelmäßig Entgeltpunkte (Ost), die mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen waren. Zum 1.7.2024 sind an die Stelle der Entgeltpunkte (Ost) "1:1" Entgeltpunkte getreten, für die der aktuelle Rentenwert als seitdem bundeseinheitliche Berechnungsgröße gilt.

01.07.2023, Ressort: Sozialversicherung Zeiten der Erziehung im Beitrittsgebiet bis zum 30.6.2024 erhalten als Kindererziehungszeit regelmäßig Entgeltpunkte (Ost), die mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen sind. Seit dem 1.7.2023 ergibt sich für Kindererziehungszeiten ein gleich hoher Rentenertrag in West und Ost, da der aktuelle Rentenwert (Ost) die Höhe des Westwerts erreicht hat.

01.07.2022, Ressort: Sozialversicherung Der maßgebliche Rentenwert (West) beträgt ab 1.7.2022 36,02 EUR, der Rentenwert Ost 35,52 EUR.

01.07.2021, Ressort: Sozialversicherung In dem Beispiel wurde der ab 1.7.2021 maßgebliche aktuelle Rentenwert Ost von 33,47 EUR berücksichtigt. Der Rentenwert West beträgt unverändert 34,19 EUR.

01.07.2020, Ressort: Sozialversicherung Der maßgebliche Rentenwert (West) beträgt ab 1.7.2020 34,19 EUR.

01.07.2019, Ressort: Sozialversicherung Im Beispiel zur Berechnung von Entgeltpunkten wurde der aktuelle Rentenwert ab 1.7.2019 von 33,05 EUR (West) berücksichtigt.