13.08.2024, Ressort: Arbeitsrecht Es wurde ein Abschnitt zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs (Abschn. 2.4) und zu den Kündigungsvoraussetzungen (Abschn. 2.5) aufgenommen. Zudem wurde ein Urteil des BAG (v. 16.4.2024, 9 AZR 181/23) zur Anwendung von Ausschlussfristen auf den Darlehensvertrag eingearbeitet (Abschn. 4.3).
01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen, die mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet werden, können im Rahmen der monatlichen Sachbezugsfreigrenze steuerfrei bleiben. Zum 1.1.2022 wurde die Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR auf 50 EUR angehoben.
01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung besteht für einen geldwerten Vorteil dann, wenn er aus dem zinsverbilligten oder zinslosen Darlehen monatlich nicht mehr als 50 EUR beträgt.
16.09.2016, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde die beitragsrechtliche Bewertung, soweit der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschalierung vornimmt.