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Gemeint ist hier "Berufsausbildung". |
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Abs. 1a eingefügt durch Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 22.11.2019. Inkrafttreten geändert durch Gesetz Digitale Rentenübersicht (BGBl. I 2021, S. 154), erneut geändert durch Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen (BGBl. I 2022. S. 482). Anzuwenden ab 01.01.2023. |