[ 1 ] |
§ 3 geändert durch Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) vom 23.12.2024. Anzuwenden ab 01.01.2025. |
[ 2 ] |
Anzuwenden bis 31.12.2025. |
[ 3 ] |
Anzuwenden bis 31.12.2025. |
[ 4 ] |
Geändert durch Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019. Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 21. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 5 ] |
Geändert durch Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019. Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 21. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 6 ] |
Eingefügt durch Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019. Zur Anwendung vgl. § 6 Abs. 21. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 7 ] |
Abs. 20 angefügt durch Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG) vom 29.11.2018. Anzuwenden ab 01.01.2020. |
[ 8 ] |
Abs. 22 angefügt durch Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG) vom 01.12.2020. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 9 ] |
Abs. 23 angefügt durch Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG) vom 08.12.2022. Anzuwenden ab 01.01.2023. |
[ 10 ] |
Abs. 24 angefügt durch Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG) vom 08.12.2022. Anzuwenden ab 01.01.2024. |
[ 11 ] |
Abs. 25 angefügt durch Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vom 02.12.2024. Anzuwenden ab 01.01.2024. |
[ 12 ] |
Abs. 26 angefügt durch Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) vom 23.12.2024. Anzuwenden ab 01.01.2025. |
[ 13 ] |
Abs. 27 angefügt durch Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) vom 23.12.2024. Anzuwenden ab 01.01.2026. |