[ 1 ]

Geändert durch Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18.12.2025. Anzuwenden ab 23.12.2025.

[ 2 ]

Geändert durch Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18.12.2025. Anzuwenden ab 23.12.2025.

[ 3 ]

Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021.

[ 4 ]

Abs. 6 angefügt durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021.

[ 5 ]

Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021.

[ 6 ]

Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021.

[ 7 ]

Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021.

[ 8 ]

Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021.

[ 9 ]

Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021.

[ 10 ]

Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021.

[ 11 ]

Abschn. 2 geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021.

[ 12 ]

Abschn. 7 geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung vom 28.05.2021. Berichtigt durch Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung v. 25. Juni 2021, BGBl. I 2021 S. 2028. Anzuwenden ab 05.06.2021.

[ 13 ]

Angefügt durch Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung vom 28.05.2021. Anzuwenden ab 05.06.2021.

[ 14 ]

Angefügt durch Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung vom 28.05.2021. Anzuwenden ab 05.06.2021.