[ 1 ] |
Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021. |
[ 2 ] |
Abs. 6 angefügt durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021. |
[ 3 ] |
Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021. |
[ 4 ] |
Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021. |
[ 5 ] |
Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021. |
[ 6 ] |
Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021. |
[ 7 ] |
Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021. |
[ 8 ] |
Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021. |
[ 9 ] |
Abschn. 2 geändert durch Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Anzuwenden ab 16.07.2021. |
[ 10 ] |
Abschn. 7 geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung vom 28.05.2021. Berichtigt durch Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung v. 25. Juni 2021, BGBl. I 2021 S. 2028. Anzuwenden ab 05.06.2021. |
[ 11 ] |
Angefügt durch Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung vom 28.05.2021. Anzuwenden ab 05.06.2021. |
[ 12 ] |
Angefügt durch Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung vom 28.05.2021. Anzuwenden ab 05.06.2021. |