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Der Zusatz “§ 2” vor der Überschrift “Anwendung des MDK-T” findet sich erstmals in der Fassung des MDK-T/O, die er durch den 4. Änderungstarifvertrag zum MDK-T/O vom 15. November 2000 erhalten hat. Bis dahin folgte im MDK-T/O auf die Nummerierung “§ 1” unmittelbar “§ 3”.