[ 1 ]

Wegen der wirtschaftlichen Rezession im Jahr 2009 wurde die Beitragsbemessungsgrenze der KV/PV im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr erstmals gesenkt. (Die statistischen Basisdaten, welche als Grundlage für die SV-Werte im übernächsten Jahr herangezogen werden, stammten für 2011 aus dem Jahr 2009.)

[ 2 ]

[Anm. d. Red.: Der Gesetzgeber hatte damals die Folgen einer Anhebung auf 400,00 EUR unzureichend bedacht, den Fehler dann nach massiven Protesten aus Kreisen der Wirtschaft recht schnell korrigiert. Auslösender Gedanke des Gesetzgebers war damals, dass gleichzeitig mit der Festsetzung der (damals neu festgelegten) Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen auf 400,00 EUR auch die Grenze für Geringverdiener auf den selben Grenzbetrag fixiert werden sollte. Dies erwies sich jedoch sehr schnell als kontraproduktiv und eigentlich gar nicht gewollt - und wurde wieder rückgängig gemacht. Seit 1.8.03 beträgt der Grenzwert für Geringverdiener somit wieder - wie schon zuvor - 325,00 EUR pro Monat.]

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mit Krankengeldanspruch

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mit Krankengeldanspruch

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mit Krankengeldanspruch