BAG Urteil vom 30.06.1976 - 5 AZR 246/75
Leitsatz (redaktionell)
1. Grundsätzlich haben arbeitsbereite, noch nicht urlaubsberechtigte Arbeitnehmer, die während der Betriebsferien nicht beschäftigt werden, Anspruch auf Lohnzahlung. Von dieser Regelung kann durch Parteivereinbarung abgewichen werden (Bestätigung BAG 1974-10-02 5 AZR 507/73 = AP Nr 2 zu § 7 BUrlG Betriebsferien, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
2. Vereinbarungen, die eine Lohnzahlung während der Betriebsferien in solchen Fällen ausschließen, setzen voraus, daß zuvor die beiderseitigen Interessen gehörig abgewogen werden.
Fundstellen
BB 1976, 1419 (LT1-2) |
NJW 1977, 456 |
JR 1978, 324 |
AP § 7 BUrlG Betriebsferien (LT1-2), Nr 3 |
AR-Blattei, ES 1640 Nr 218 (LT1-2) |
AR-Blattei, Urlaub Entsch 218 (LT1-2) |
EzA § 7 BUrlG, Nr 19 |