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wird solange steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt, wie es der Gesetzgeber zulässt Bei Zusammentreffen mehrerer Zuschläge gilt der jeweils höhere Zuschlag. Die Abrechnung der Spesen erfolgt nach gesetzlichen Regelungen. |
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wird solange steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt, wie es der Gesetzgeber zulässt Bei Zusammentreffen mehrerer Zuschläge gilt der jeweils höhere Zuschlag. Die Abrechnung der Spesen erfolgt nach gesetzlichen Regelungen. |
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wird solange steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt, wie es der Gesetzgeber zulässt Bei Zusammentreffen mehrerer Zuschläge gilt der jeweils höhere Zuschlag. Die Abrechnung der Spesen erfolgt nach gesetzlichen Regelungen. |
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Prämie gilt bei Besetzung der Fahrzeuge mit nur einem/einer Fahrer/-in. Bei mehr Fahrern/Fahrerinnen wird die Prämie anteilig gezahlt. |