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Heiratsbeihilfe
Name: LI1873285 Rz: Name: LI1873286 Rz:Begriff
Die Heiratsbeihilfe ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dessen Hochzeit. Die Heiratsbeihilfe ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und somit auch sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
Lohnsteuer: Zu steuerpflichtigem Arbeitslohn s. § 19 EStG.
Sozialversicherung: Der Begriff des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung ist in § 14 SGB IV beschrieben.
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