[ 1 ]

Eingefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 07.07.2021.

[ 2 ]

Abs. 1 geändert durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 07.07.2021.

[ 3 ]

Abs. 2 eingefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 07.07.2021.

[ 4 ]

Geändert durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 07.07.2021.

[ 5 ]

Geändert durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 07.07.2021.

[ 6 ]

§ 3a eingefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 07.07.2021.

[ 7 ]

Angefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 07.07.2021.

[ 8 ]

Geändert durch Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung. Anzuwenden ab 27.06.2020.

[ 9 ]

Geändert durch Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung. Anzuwenden ab 27.06.2020.

[ 10 ]

Geändert durch Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung. Anzuwenden ab 27.06.2020.

[ 11 ]

Geändert durch Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung. Anzuwenden ab 27.06.2020.

[ 12 ]

Geändert durch Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung. Anzuwenden ab 27.06.2020.