[ 1 ] |
Eingefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 07.07.2021. |
[ 2 ] |
Abs. 1 geändert durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 07.07.2021. |
[ 3 ] |
Abs. 2 eingefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 07.07.2021. |
[ 4 ] |
Geändert durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 07.07.2021. |
[ 5 ] |
Geändert durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 07.07.2021. |
[ 6 ] |
§ 3a eingefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 07.07.2021. |
[ 7 ] |
Angefügt durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 07.07.2021. |
[ 8 ] |
Geändert durch Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung. Anzuwenden ab 27.06.2020. |
[ 9 ] |
Geändert durch Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung. Anzuwenden ab 27.06.2020. |
[ 10 ] |
Geändert durch Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung. Anzuwenden ab 27.06.2020. |
[ 11 ] |
Geändert durch Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung. Anzuwenden ab 27.06.2020. |
[ 12 ] |
Geändert durch Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung. Anzuwenden ab 27.06.2020. |