[ 1 ]

Bei derselben doppelten Haushaltsführung darf ein Wechsel des Verfahrens während des Kalenderjahres vorgenommen werden.

[ 2 ]

Die doppelte Haushaltsführung wird ohne zeitliche Grenze steuerlich anerkannt. Bei einer länger dauernden auswärtigen Beschäftigung dürfen die genannten Beträge für die Gesamtdauer steuerfrei ersetzt werden. Dies gilt ggf. auch für die letzte Fahrt bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung.

[ 3 ]

Statt der Entfernungspauschale können bei Menschen mit Behinderung 0,30 EUR je gefahrenem km berücksichtigt werden, sofern der Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder mindestens 50 und eine erhebliche Gehbehinderung (Merkzeichen "G") vorliegt.

[ 4 ]

Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können alternativ die tatsächlichen Aufwendungen steuerfrei erstattet werden, sofern diese höher sind.