[ 1 ]

Nr. 3 eingefügt durch Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 2 ]

Geändert durch Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 3 ]

Geändert durch Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 4 ]

Geändert durch Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 5 ]

Geändert durch Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 6 ]

Geändert durch Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 7 ]

Geändert durch Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 8 ]

Geändert durch Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 9 ]

Geändert durch Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 10 ]

Geändert durch Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften. Geänderte Zählung anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 11 ]

Eingefügt durch Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.01.2025.