| [ 1 ] | 
                Abs. 6 angefügt durch Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) vom 24.02.2025. Anzuwenden ab 01.06.2025.  | 
         
| [ 2 ] | 
                Angefügt durch Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) vom 24.02.2025. Anzuwenden ab 01.06.2025.  | 
         
| [ 3 ] | 
                Abs. 5 angefügt durch Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) vom 24.02.2025. Anzuwenden ab 01.06.2025.  | 
         
| [ 4 ] | 
                Geändert durch Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) vom 24.02.2025. Anzuwenden ab 01.06.2025.  | 
         
| [ 5 ] | 
                Angefügt durch Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23.10.2024. Anzuwenden ab 01.01.2025.  | 
         
| [ 6 ] | 
                Eingefügt durch Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23.10.2024. Anzuwenden ab 01.01.2025.  | 
         
| [ 7 ] | 
                Geändert durch Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Anzuwenden ab 01.01.2020.  | 
         
| [ 8 ] | 
                Eingefügt durch Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) vom 24.02.2025. Anzuwenden ab 01.06.2025.  |