Gliederung
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 1 Erster Abschnitt
§ 1 Grundsatz
§§ 2 - 4 Zweiter Abschnitt Betriebsärzte
§ 2 Bestellung von Betriebsärzten
§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte
§ 4 Anforderungen an Betriebsärzte
§§ 5 - 7 Dritter Abschnitt Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
§ 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§§ 8 - 23 Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
§ 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
§ 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
§ 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 11 Arbeitsschutzausschuß
§ 12 Behördliche Anordnungen
§ 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte
§ 14 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 16 Öffentliche Verwaltung
§ 17 Nichtanwendung des Gesetzes
§ 18 Ausnahmen
§ 19 Überbetriebliche Dienste
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 (weggefallen)
§ 22 (Berlin-Klausel)
§ 23 Inkrafttreten
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Ende des Dokuments
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Verkündet am 15.12.1973,.
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