Gliederung
Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
§ 1 Verfahren
§ 2 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers, des Kreditinstituts oder des Unternehmens
§ 3 Aufzeichnungspflichten des Beteiligungsunternehmens
§ 4 Festlegung von Wertpapieren
§ 5 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung
§ 6 Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Mitteilungspflichten der Finanzämter
§ 7 Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
§ 8 Anzeigepflichten des Kreditinstituts, des Unternehmens oder des Arbeitgebers
§ 9 Rückforderung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Finanzamt
§ 10 Anwendungsregelung
§ 11 (weggefallen)
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Zur Anwendung bitte § 11 Abs. 1 beachten.
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