Gliederung
  • Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
  • §§ 1 - 2 Erster Teil Allgemeines
    • § 1 [Kreis der betroffenen Unternehmer]
    • § 2 [Ausschluß widersprechender Vorschriften]
  • §§ 3 - 11 Zweiter Teil Aufsichtsrat
    • § 3 [Bildung des Aufsichtsrates; Anwendung aktienrechtlicher Vorschriften]
    • § 4 [Zusammensetzung des Aufsichtsrats]
    • § 5 [Wahl der Anteilseignervertreter]
    • § 5a [Börsennotiertes Unternehmen]
    • § 6 [Wahl der Arbeitnehmervertreter]
    • § 7 (weggefallen)
    • § 8 [Das elfte Aufsichtsratsmitglied]
    • § 9 [Erweiterter Aufsichtsrat]
    • § 10 [Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrats]
    • § 11 [Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder]
  • §§ 12 - 13 Dritter Teil Vorstand
    • § 12 [Bestellung und Widerruf]
    • § 13 [Der Arbeitsdirektor]
  • Vierter Teil Schlußvorschriften
    • § 14a (weggefallen)
    • § 14 [Erlaß von Rechtsverordnungen]
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Angefügt durch Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Anzuwenden ab 12.08.2021.