[ 1 ] |
ehemals § 32. |
[ 2 ] |
ehemals § 33. |
[ 3 ] |
ehemals § 34. |
[ 4 ] |
§ 41b geändert durch Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022. Anzuwenden ab 17.09.2022. |
[ 5 ] |
§ 41b eingefügt durch Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Aufgehoben durch Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Anzuwenden vom 01.03.2020 bis 30.06.2021. |