Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten

Die Berechnung von Entgeltfortzahlung und Krankengeld unterscheidet sich deutlich. Für Arbeitnehmer bedeutet dies spürbar geringere finanzielle Leistungen, wenn das Krankengeld nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit auf die Entgeltfortzahlung folgt.

Entgeltfortzahlung berechnen

Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist gesetzlich geregelt und wird durch den Arbeitgeber für längstens 6 Wochen geleistet. Arbeitnehmer können allerdings erst nach einer vierwöchigen Wartezeit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses das fortgezahlte Arbeitsentgelt beanspruchen. Das Arbeitsentgelt wird während der Arbeitsunfähigkeit nach dem "modifizierten Entgeltausfallprinzip" berechnet. Der Arbeitnehmer erhält das Entgelt, das er auch als arbeitsfähiger Arbeitnehmer erhalten hätte. Dabei wird allerdings die bis dahin "regelmäßige" Arbeitszeit berücksichtigt.

Die gängige Praxis der Entgeltabrechnung sieht bei gleichbleibenden Monatsgehältern vor, das Gehalt durch 30 zu teilen und mit der Zahl der Kalendertage des Ausfallzeitraums zu multiplizieren. Alternativ kann das Bruttogehalt aber auch durch die Arbeitstage des entsprechenden Monats geteilt und das Ergebnis mit den Arbeitstagen des Ausfallzeitraums multipliziert werden. Gesetzliche Vorgaben oder einschlägige Rechtsprechung gibt es dazu nicht. Abweichendes kann vertraglich vereinbart werden.

Lohnfortzahlung berechnen: Praxisbeispiel

Ein Arbeitnehmer aus Berlin arbeitet seit Jahren regelmäßig wöchentlich von dienstags bis donnerstags. Er erhält monatlich ein vereinbartes Gehalt von 2.600 EUR brutto (1.768 EUR netto). Der Arbeitnehmer ist vom 5.5.2025 bis zum 18.6.2025 arbeitsunfähig und erhält bis zum 15.6.2025 Entgeltfortzahlung. Anschließend zahlt die Krankenkasse bis zum 18.6.2025 für 3 Kalendertage Krankengeld.

Zeitraum kalendertäglicher Anspruch (brutto/netto : 31/30) Zahltage Leistung (brutto/netto) arbeitstäglicher Anspruch (brutto/netto : 13/12 Arbeistage) Zahltage Leistung (brutto/netto)
5.5.-31.5.202583,87 EUR/57,03272.264,49 EUR/ 1.539,88 EUR200 EUR/ 136 EUR122.400 EUR/ 1.632 EUR
1.6.-15.6.202586,67 EUR/58,93151.300,05 EUR/ 883,95 EUR216,67 EUR/ 147,33 EUR61.300,02 EUR/ 883,98 EUR
Summe  3.564,54 EUR/ 2.423,76 EUR  3.700,02 EUR/ 2.515,98 EUR

Krankengeld: Berechnung

Das Krankengeld wird anders als die Entgeltfortzahlung berechnet. Es beträgt 70 % des kalendertäglichen Bruttoentgelts aus dem letzten abgerechneten Monat. Der Wert wird mit 90 % des kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts verglichen und darf diesen Betrag nicht überschreiten (Brutto-Krankengeld). Vom Brutto-Krankengeld wird der Anteil des Arbeitnehmers an den Beiträgen zur Sozialversicherung einbehalten (Netto-Krankengeld). Das Krankengeld wird immer kalendertäglich gezahlt.

Praxisbeispiel - Fortsetzung

Regelentgelt (2.600 EUR : 30)86,67 EUR
70 % des Regelentgelts60,67 EUR
Nettoarbeitsentgelt (1.768 EUR : 30)58,93 EUR
90 % des Nettoarbeitsentgelts53,04 EUR
Brutto-Krankengeld53,04 EUR
Beitragsanteile des Versicherten 
Pflegeversicherung (3,6 % : 2)0,95 EUR
Rentenversicherung (18,6 % : 2)4,93 EUR
Arbeitslosenversicherung (2,6 % : 2)0,69 EUR
Netto-Krankengeld46,47 EUR
Auszahlungsbetrag für 3 Zahltage139,41 EUR


Fazit zur unterschiedlichen Berechnung zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Der Beispiel-Arbeitnehmer erhält üblicherweise ein Nettogehalt von 1.768 EUR. Das sieht im Monat Juni 2025 (bei kalendertäglicher Berechnung) anders aus:

Zeitraum Gehalt (netto) Entgeltfortzahlung (netto) Krankengeld (netto) Summe Bemerkung
Mai 2025228,12 EUR1,539,88 EUR 1.768,00 EUR 
Juni 2025707,16 EUR883,95 EUR139,41 EUR1.730,52 EURDie Entgeltfortzahlung wird für die Kalendertage des Ausfallzeitraums gezahlt (15). Das Gehalt wird für die Kalendertage des Teilentgeltzeitraums gezahlt (12).

Eine arbeitstägliche Berechnung ergibt das folgende Bild:

Zeitraum Gehalt (netto) Entgeltfortzahlung (netto) Krankengeld (netto) Summe Bemerkung
Mai 2025136 EUR1.632 EUR 1.768,00 EUR 
Juni 2025589,32 EUR883,98 EUR139,41 EUR1.612,71 EURGehalt und Entgeltfortzahlung werden für insgesamt 10 Zahltage geleistet.

Bei längerer Dauer der Arbeitsunfähigkeit würde der versicherte Arbeitnehmer für einen Kalendermonat ein Netto-Krankengeld in Höhe von 1.394,10 EUR erhalten. Dabei wird jeder Kalendermonat mit 30 Zahltagen berücksichtigt, unabhängig von den tatsächlichen Kalendertagen. Die Differenz zwischen dem Nettoarbeitsentgelt bzw. der Entgeltfortzahlung und dem Netto-Krankengeld erklärt sich durch die unterschiedliche Berechnung der Ansprüche.