Koalitionsverhandlungen: Geplante Steuererleichterungen im Personalbereich

CDU/CSU und SPD befinden sich derzeit in Koalitionsverhandlungen. Noch nicht alle Einzelheiten stehen fest - geplant sind jedoch Steuerbegünstigungen und Bürokratieabbau im Personalbereich. Darüber konnte bereits in den vorab geführten Sondierungsgesprächen Einigkeit erzielt werden.

Im Rahmen der geplanten Koalition von CDU/CSU und SPD sollen durch steuerliche Maßnahmen Familien entlastet, die soziale Sicherheit gestärkt und die Leistung "der hart arbeitenden Menschen" anerkannt werden. Dazu sind insbesondere Maßnahmen mit Bezug zum Personalbereich geplant, die teilweise noch der Konkretisierung bedürfen.

Reform der Lohnsteuer soll in den Koalitionsvertrag

  • Die voraussichtlichen Koalitionspartner wollen die breite Mittelschicht durch eine Lohn- und Einkommensteuerreform entlasten und die Pendlerpauschale (aktuell bei 0,30 beziehungsweise 0,38 Euro pro Kilometer) erhöhen. Tarifmaßnahmen wirken sich beim Lohnsteuerabzug direkt aus. Eine Erhöhung der Entfernungspauschale führt bei den Beschäftigten zu höheren Werbungskosten in der Steuererklärung, die gegebenenfalls auch als Freibetrag berücksichtigt werden können. Aus Arbeitgebersicht ergibt sich eine Ausweitung von Pauschalierungsmöglichkeiten bei Fahrtkostenzuschüssen und Dienstwagenbesteuerung (vgl. § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Maßnahmen im Koalitionsvertrag: Steuerbegünstigungen und Bürokratieabbau

  • Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten.
  • Zudem soll ein neuer steuerlicher Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten geschaffen werden: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden.
  • Das Arbeiten im Alter soll mit einer "Aktivrente" attraktiver werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bekommen.
  • Geplant ist zudem die Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten. Die Bürokratiekosten für Unternehmen sollen in den nächsten vier Jahren um 25 Prozent reduziert werden.