Recht auf bezahlten Vaterschaftsurlaub lässt auf sich warten
Auf gesetzlicher Ebene haben sich die Ampelparteien bereits im Koalitionsvertrag von 2021 festgelegt: "Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben." Das war nicht unbedingt von familienpolitischer Großzügigkeit getrieben, sondern dem Umstand geschuldet, dass Deutschland die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umsetzen muss, die in Artikel 4 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass "die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt –gleichgestellte zweite Elternteile, Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss".
Gesetzliche Regelung lässt auf sich warten
Zwar hat Deutschland der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie bereits mit dem am 24. Dezember 2022 in Kraft getretenen Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) zur Geltung verholfen, doch der Vaterschaftsurlaub wurde, weil sich die Koalitionäre nicht über die Finanzierung einigen konnten, dabei ausgeklammert. Seit März 2023 existiert ein Referentenentwurf aus dem Familienministerium, der seither im Stadium der Ressortabstimmung feststeckt.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Finanzierung der Väterzeit genauso funktionieren soll wie beim gesetzlichen Mutterschutz, also per Umlageverfahren: Arbeitgeber zahlen das Gehalt weiter, bekommen dafür aber einen Erstattungsanspruch aus dem arbeitgebersolidarisch finanzierten U2-Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichgesetz. Für die geschätzt rund 470.000 pro Jahr zu erwartenden Anträge auf Familienstartzeit bedeutet dies jährliche Umlagekosten für die Arbeitgeber in Höhe von rund 556 Millionen Euro. Das ist den Arbeitgebern zu teuer.
Uneinigkeit über die Finanzierung der Familienstartzeit
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA bezieht dazu klar Position: "Unsere sehr weitreichenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld geben beiden Elternteilen bereits umfangreiche Möglichkeiten, sich die familiären Aufgaben nach eigenen Vorstellungen aufzuteilen, auch dafür, ab der Geburt im Job eine Pause einzulegen", so die BDA. Dieser Position hat sich innerhalb der Regierungskoalition die FDP angeschlossen.
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet
Nichts zu tun und die Gesetzeslage zu belassen, wie sie derzeit ist, ist allerdings angesichts der Umsetzungspflicht der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie keine Option. Da die Frist hierfür am 2. August 2022 abgelaufen ist, hat die Europäische Union (EU) bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Bundesregierung wird also einen Weg finden müssen, wie sie die Familienstartzeit auf den Weg bringt.