[ 1 ]

Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der Arbeitgeber nicht den Nachweis führt, dass einzelne Arbeitnehmer keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die pauschale Kirchensteuer ist gesondert in Zeile 25 der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen. Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 2 ]

Eine Kappung (= Begrenzung der Kirchensteuer nach oben) gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern. Sie erfolgt aber nicht in allen Bundesländern im Lohnsteuerabzugsverfahren. In den übrigen Bundesländern, die mit "nein" in der Tabelle stehen, erfolgt sie auf Antrag bei der entsprechenden Diözese oder Landeskirche.

[ 3 ]

Nach dem Gesetz gilt die festgesetzte Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Im Lohnsteuerabzugsverfahren bemisst sich die Kirchensteuer nach der einzubehaltenden Lohnsteuer.

Bei Arbeitnehmern mit Kindern ist von einer fiktiven Lohnsteuer auszugehen, weil monatliche Freibeträge zu berücksichtigen sind.

[ 4 ]

Ausnahme: 9 % für Bad Wimpfen für PLZ 74206.

[ 5 ]

Ausnahme: 7 % für die Evangelische Kirche von Westfalen.

[ 6 ]

Ausnahme: 3 % bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und 4 % für den in Niedersachsen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn.

[ 7 ]

Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der Arbeitgeber nicht den Nachweis führt, dass einzelne Arbeitnehmer keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die pauschale Kirchensteuer ist gesondert in Zeile 25 der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen. Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 8 ]

Eine Kappung (= Begrenzung der Kirchensteuer nach oben) gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern. Sie erfolgt aber nicht in allen Bundesländern im Lohnsteuerabzugsverfahren. In den übrigen Bundesländern, die mit "nein" in der Tabelle stehen, erfolgt sie auf Antrag bei der entsprechenden Diözese oder Landeskirche.

[ 9 ]

Nach dem Gesetz gilt die festgesetzte Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Im Lohnsteuerabzugsverfahren bemisst sich die Kirchensteuer nach der einzubehaltenden Lohnsteuer.

Bei Arbeitnehmern mit Kindern ist von einer fiktiven Lohnsteuer auszugehen, weil monatliche Freibeträge zu berücksichtigen sind.

[ 10 ]

Ausnahme: 9 % für Bad Wimpfen für PLZ 74206.

[ 11 ]

Ausnahme: 7 % für die Evangelische Kirche von Westfalen.

[ 12 ]

Ausnahme: 3 % bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und 4 % für den in Niedersachsen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn.

[ 13 ]

Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der Arbeitgeber nicht den Nachweis führt, dass einzelne Arbeitnehmer keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die pauschale Kirchensteuer ist gesondert in Zeile 26 der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen. Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 14 ]

Eine Kappung (= Begrenzung der Kirchensteuer nach oben) gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern. Sie erfolgt aber nicht in allen Bundesländern im Lohnsteuerabzugsverfahren. In den übrigen Bundesländern, die mit "nein" in der Tabelle stehen, erfolgt sie auf Antrag bei der entsprechenden Diözese oder Landeskirche.

[ 15 ]

Nach dem Gesetz gilt die festgesetzte Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Im Lohnsteuerabzugsverfahren bemisst sich die Kirchensteuer nach der einzubehaltenden Lohnsteuer.

Bei Arbeitnehmern mit Kindern ist von einer fiktiven Lohnsteuer auszugehen, weil monatliche Freibeträge zu berücksichtigen sind.

[ 16 ]

Ausnahme: 9 % für Bad Wimpfen für PLZ 74206.

[ 17 ]

Ab 2024: 4,5 %.

[ 18 ]

Ausnahme: 7 % für die Evangelische Kirche von Westfalen.

[ 19 ]

Ausnahme: 3 % bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und 4 % für den in Niedersachsen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn.

[ 20 ]

Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der ArbG nicht den Nachweis führt, dass einzelne ArbN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören.

[ 21 ]

Die pauschale Kirchensteuer ist gesondert in Zeile 26 der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen ("pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren"). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 22 ]

Eine Kappung (= Begrenzung der Kirchensteuer nach oben) gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern. Sie erfolgt aber nicht in allen Bundesländern im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern ist in den übrigen Bundesländern, die mit "nein" in der Tabelle stehen, auf Antrag bei der entsprechenden Diözese oder Landeskirche.

[ 23 ]

Nach dem Gesetz gilt die festgesetzte Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Im Lohnsteuerabzugsverfahren bemisst sich die Kirchensteuer nach der einzubehaltenden Lohnsteuer.

Bei Arbeitnehmern mit Kindern ist von einer fiktiven Lohnsteuer auszugehen, weil monatliche Freibeträge zu berücksichtigen sind.

[ 24 ]

Ausnahme: 9 % für Bad Wimpfen für PLZ 74206.

[ 25 ]

Ausnahme: 3 % bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und 4 % für den in Niedersachsen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn.

[ 26 ]

Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der ArbG nicht den Nachweis führt, dass einzelne ArbN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören.

[ 27 ]

Die pauschale Kirchensteuer ist gesondert in Zeile 26 der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen ("pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren"). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 28 ]

Eine Kappung (= Begrenzung der Kirchensteuer nach oben) gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern. Sie erfolgt aber nicht in allen Bundesländern im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern ist in den übrigen Bundesländern, die mit "nein" in der Tabelle stehen, auf Antrag bei der entsprechenden Diözese oder Landeskirche.

[ 29 ]

Nach dem Gesetz gilt die festgesetzte Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Im Lohnsteuerabzugsverfahren bemisst sich die Kirchensteuer nach der einzubehaltenden Lohnsteuer.

Bei Arbeitnehmern mit Kindern ist von einer fiktiven Lohnsteuer auszugehen, weil monatliche Freibeträge zu berücksichtigen sind.

[ 30 ]

Ausnahme: 9 % für Bad Wimpfen für PLZ 74206.

[ 31 ]

FinMin Baden-Württemberg, Verfügung v. 25.5.2020, 3 - S 244.2/219.

[ 32 ]

Ausnahme: 3 % bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und 4 % für den in Niedersachsen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn.

[ 33 ]

Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der ArbG nicht den Nachweis führt, dass einzelne ArbN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören.

[ 34 ]

Die pauschale Kirchensteuer ist gesondert in Zeile 26 der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen ("pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren"). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 35 ]

Eine Kappung (= Begrenzung der Kirchensteuer nach oben) gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern. Sie erfolgt aber nicht in allen Bundesländern im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern ist in den übrigen Bundesländern, die mit "nein" in der Tabelle stehen, auf Antrag bei der entsprechenden Diözese oder Landeskirche.

[ 36 ]

Nach dem Gesetz gilt die festgesetzte Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Im Lohnsteuerabzugsverfahren bemisst sich die Kirchensteuer nach der einzubehaltenden Lohnsteuer.

Bei Arbeitnehmern mit Kindern ist von einer fiktiven Lohnsteuer auszugehen, weil monatliche Freibeträge zu berücksichtigen sind.

[ 37 ]

Ausnahme: 9 % für Bad Wimpfen für PLZ 74206.

[ 38 ]

Ausnahme: 3 % bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und 4 % für den in Niedersachsen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn.

[ 39 ]

Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der ArbG nicht den Nachweis führt, dass einzelne ArbN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören.

[ 40 ]

Die pauschale Kirchensteuer ist gesondert in Zeile 26 der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen ("pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren"). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 41 ]

Nach dem Gesetz gilt die festgesetzte Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Im Lohnsteuerabzugsverfahren bemisst sich die Kirchensteuer nach der einzubehaltenden Lohnsteuer.

Bei Arbeitnehmern mit Kindern ist von einer fiktiven Lohnsteuer auszugehen, weil monatliche Freibeträge zu berücksichtigen sind.

[ 42 ]

Ausnahme: 9 % für Bad Wimpfen für PLZ 74206.

[ 43 ]

Ausnahme: 3 % bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und 4 % für den in Niedersachsen gelegenen Teil der Erzdiözese Paderborn.

[ 44 ]

Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der ArbG nicht den Nachweis führt, dass einzelne ArbN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören.

[ 45 ]

Die pauschale Kirchensteuer ist gesondert in Zeile 26 der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen ("pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren"). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 46 ]

Nach dem Gesetz gilt die festgesetzte Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Im Lohnsteuerabzugsverfahren bemisst sich die Kirchensteuer nach der einzubehaltenden Lohnsteuer.

Bei Arbeitnehmern mit Kindern ist von einer fiktiven Lohnsteuer auszugehen, weil monatliche Freibeträge zu berücksichtigen sind.

[ 47 ]

Ausnahme: 9 % für Bad Wimpfen für PLZ 74206.

[ 48 ]

Die Kirchensteuer für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland wird ab 2018 höchstens mit 3 % des auf das zu versteuernde Einkommen umzurechnenden Arbeitslohns erhoben.

[ 49 ]

Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der Arbeitgeber nicht den Nachweis führt, dass einzelne Arbeitnehmer keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören.

[ 50 ]

Die pauschale Kirchensteuer ist gesondert in Zeile 24 der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen ("pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren"). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 51 ]

Nach dem Gesetz gilt die festgesetzte Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kirchensteuer. Im Lohnsteuerabzugsverfahren bemisst sich die Kirchensteuer nach der einzubehaltenden Lohnsteuer.

Bei Arbeitnehmern mit Kindern ist von einer fiktiven Lohnsteuer auszugehen, weil monatliche Freibeträge zu berücksichtigen sind.

[ 52 ]

Ausnahme Bad Wimpfen ab 2016 für PLZ 74206: 9 %

[ 53 ]

Der Mindestbetrag wird nur erhoben, wenn Einkommensteuer (Lohnsteuer) unter Beachtung von § 51a EStG anfällt. Die römisch-katholische Kirche erhebt keinen Mindestbetrag.

[ 54 ]

Der ermäßigte Kirchensteuer-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der ArbG nicht den Nachweis führt, dass einzelne ArbN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die Kirchensteuer auf pauschale Lohnsteuer ist gesondert in der Lohnsteuer-Anmeldung einzutragen (Zeile 24 des Vordrucks). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 55 ]

Ausnahme Bad Wimpfen ab 2016 für PLZ 74206: 9 %

[ 56 ]

Lippische ev. Kirche Senkung des Kappungssatzes auf 3,5 % ab VZ 2007.

[ 57 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche.

[ 58 ]

Der ermäßigte KiSt-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der AG nicht den Nachweis führt, dass einzelne AN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die KiSt auf pauschale LSt wird seit 2007 gesondert in der LSt-Anmeldung erfasst (Zeile 24 des Vordrucks). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 59 ]

Lippische ev. Kirche Senkung des Kappungssatzes auf 3,5% ab VZ 2007.

[ 60 ]

Der Mindestbetrag wird nur erhoben, wenn Einkommensteuer (Lohnsteuer) unter Beachtung von § 51a EStG anfällt. Die römisch-katholische Kirche erhebt keinen Mindestbetrag.

[ 61 ]

Der Mindestbetrag wird nur erhoben, wenn Einkommensteuer (Lohnsteuer) unter Beachtung von § 51a EStG anfällt. Die römisch-katholische Kirche erhebt keinen Mindestbetrag.

[ 62 ]

Der Mindestbetrag wird nur erhoben, wenn Einkommensteuer (Lohnsteuer) unter Beachtung von § 51a EStG anfällt. Die römisch-katholische Kirche erhebt keinen Mindestbetrag.

[ 63 ]

Der Der ermäßigte KiSt-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der AG nicht den Nachweis führt, dass einzelne AN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die KiSt auf pauschale LSt wird seit 2007 gesondert in der LSt-Anmeldung erfaßt (Zeile 24 des Vordrucks). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finazverwaltung vorgenommen.

[ 64 ]

Mindestkirchensteuer: nur für das Erzbistum Berlin und Hamburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

[ 65 ]

Lippische Evang. Kirche Senkung des Kappungssatzes auf 3,5% ab VZ 2007

[ 66 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 67 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 68 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 69 ]

Der Der ermäßigte KiSt-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der AG nicht den Nachweis führt, dass einzelne AN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die KiSt auf pauschale LSt wird seit 2007 gesondert in der LSt-Anmeldung erfasst (Zeile 24 des Vordrucks). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 70 ]

Mindestkirchensteuer: nur für das Erzbistum Berlin und Hamburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

[ 71 ]

Lippische Ev Kirche Senkung des Kappungssatzes auf 3,5 % ab VZ 2007

[ 72 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 73 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 74 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 75 ]

Der Der ermäßigte KiSt-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der AG nicht den Nachweis führt, dass einzelne AN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die KiSt auf pauschale LSt wird seit 2007 gesondert in der LSt-Anmeldung erfasst (Zeile 24 des Vordrucks). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 76 ]

Mindestkirchensteuer: nur für das Erzbistum Berlin und Hamburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

[ 77 ]

Lippishe Evang. Kirche Senkung des Kappungssatzes auf 3,5% ab VZ 2007

[ 78 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 79 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 80 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 81 ]

Der Der ermäßigte KiSt-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der AG nicht den Nachweis führt, dass einzelne AN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die KiSt auf pauschale LSt wird seit 2007 gesondert in der LSt-Anmeldung erfasst (Zeile 24 des Vordrucks). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 82 ]

Mindestkirchensteuer: nur für das Erzbistum Berlin und Hamburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

[ 83 ]

Lippishe Evang. Kirche Senkung des Kappungssatzes auf 3,5% ab VZ 2007

[ 84 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 85 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 86 ]

Mindestkirchensteuer: nur ev. Kirche

[ 87 ]

Der ermäßigte KiSt-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der AG nicht den Nachweis führt, dass einzelne AN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. Die KiSt auf pauschale LSt wird seit 2007 gesondert in der LSt-Anmeldung erfasst (Zeile 24 des Vordrucks). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 88 ]

örtliche Unterschiede möglich, im Zweifel Aufteilungsverhältnis 50% zu 50% maßgeblich

[ 89 ]

örtliche Unterschiede möglich, im Zweifel Aufteilungsverhältnis 50% zu 50% maßgeblich

[ 90 ]

seit 1.1.2007: katholische Kirchengemeinden der Alt-Katholiken: 0,06%

[ 91 ]

seit 1.1.2006: jüdische Gemeinde Hamburg: 0,5%

[ 92 ]

Mindestkirchensteuer nur für das Erzbistum Berlin und Hamburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

[ 93 ]

nur ev. Kirche

[ 94 ]

nur ev. Kirche

[ 95 ]

nur ev. Kirche

[ 96 ]

Der ermäßigte KiSt-Pauschsatz gilt im vereinfachten Verfahren, wenn der AG nicht den Nachweis führt, dass einzelne AN keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören. die KiSt auf pauschale LSt wird ab 2007 gesondert in der LSt-Anmeldung erfasst (Zeile 24 des Vordrucks). Sie wird in einer Summe eingetragen; die Aufteilung auf die kirchensteuererhebenden Körperschaften wird von der Finanzverwaltung vorgenommen.

[ 97 ]

örtliche Unterschiede möglich, im Zweifel Aufteilungsverhältnis 50% zu 50% maßgeblich

[ 98 ]

örtliche Unterschiede möglich, im Zweifel Aufteilungsverhältnis 50% zu 50% maßgeblich

[ 99 ]

ab 1.1.2007: katholische Kirchengemeinden der Alt-Katholiken: 0,06%

[ 100 ]

ab 1.1.2006: jüdische Gemeinde Hamburg: 0,5%

[ 101 ]

Mindestkirchensteuer nur für das Erzbistum Berlin und Hamburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

[ 102 ]

nur ev. Kirche

[ 103 ]

nur ev. Kirche

[ 104 ]

nur ev. Kirche

[ 105 ]

Örtliche Unterschiede möglich, im Zweifel Aufteilungsverhältnis 50 % zu 50 % maßgeblich.

[ 106 ]

Örtliche Unterschiede möglich, im Zweifel Aufteilungsverhältnis 50 % zu 50 % maßgeblich.

[ 107 ]

Ab 1.1.2007: katholische Kirchengemeinden der Alt-Katholiken: 0,06 %.

[ 108 ]

Ab 1.1.2006: jüdische Gemeinde Hamburg: 0,5 %.

[ 109 ]

Mindestkirchensteuer für das Erzbistum Berlin und Hamburg: 0,00 Euro täglich.

[ 110 ]

Mindestkirchensteuer wird nur von der evangelischen Kirchen erhoben.

[ 111 ]

Mindestkirchensteuer wird nur von der evangelischen Kirchen erhoben.

[ 112 ]

Mindestkirchensteuer wird nur von der evangelischen Kirchen erhoben.