[ 1 ]

Abs. 1a geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 2 ]

Abs. 3 geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 3 ]

Abs. 6 angefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 4 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 5 ]

Gestrichen durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden bis 30.04.2021.

[ 6 ]

Gestrichen durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden bis 30.04.2021.

[ 7 ]

Abschnitt 3 geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 8 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 9 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 10 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 11 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 12 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 13 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 14 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 15 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 16 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 17 ]

§ 17 geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 18 ]

§ 17a eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 19 ]

Abs. 3 aufgehoben durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden bis 13.05.2024.

[ 20 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Geänderte Zählung anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 21 ]

§ 17b eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 22 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 23 ]

Abs. 2 aufgehoben durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden bis 30.04.2021.

[ 24 ]

Angefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 25 ]

Abs. 5a eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 26 ]

Abs. 6 geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 27 ]

Gestrichen durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden bis 30.04.2021.

[ 28 ]

Eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 29 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 30 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 31 ]

Eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 32 ]

Angefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 33 ]

Abs. 1 geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 34 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 35 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 36 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 37 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 38 ]

Eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 39 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 40 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 41 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 42 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 43 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 44 ]

Angefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 45 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 46 ]

Abs. 2 geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 47 ]

Eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 48 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 49 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 50 ]

Abs. 4a eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 51 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 52 ]

Abs. 6 geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 53 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 54 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 55 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 56 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 57 ]

Eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 58 ]

Abs. 8 geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 59 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 60 ]

Nr. 4 aufgehoben durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden bis 30.04.2021.

[ 61 ]

Angefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 62 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 63 ]

Abs. 10 angefügt durch Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004). Geltung verlängert. Vormals bereits aufgehoben zum 14.8.2016 durch Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 7.8.2013. Aufgehoben durch Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013. Anzuwenden vom 01.01.2004 bis 30.09.2021.

[ 64 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 65 ]

§ 22 geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 66 ]

Abs. 1 geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 67 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 68 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 69 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 70 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 71 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 72 ]

§ 24 geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 73 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 74 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 75 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 76 ]

§ 24a geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 77 ]

§ 24b geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 78 ]

§ 24c eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Aufgehoben durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden vom 01.05.2021 bis 13.05.2024.

[ 79 ]

§ 24d eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Aufgehoben durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden vom 01.05.2021 bis 13.05.2024.

[ 80 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 81 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 82 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 83 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 84 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 85 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 86 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 87 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 88 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 89 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 90 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 91 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 92 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 93 ]

Nr. 2 eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 94 ]

Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Geänderte Zählung anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 95 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 96 ]

Nr. 4 angefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 97 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 98 ]

Nr. 5 angefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Aufgehoben durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden vom 01.05.2021 bis 13.05.2024.

[ 99 ]

Abs. 5 geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 100 ]

Abs. 6 angefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 101 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 102 ]

Abs. 7 angefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 103 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 104 ]

§ 29a geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 105 ]

§ 29b eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.05.2021.

[ 106 ]

Geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024. Anzuwenden ab 14.05.2024.

[ 107 ]

Am 1. April 2003 in Kraft getreten (BGBl. I 2003 S. 476)