[ 1 ]

Geändert durch Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11.12.2024. Anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 2 ]

Geändert durch Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11.12.2024. Anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 3 ]

Geändert durch Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11.12.2024. Anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 4 ]

Geändert durch Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11.12.2024. Anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 5 ]

Geändert durch Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11.12.2024. Anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 6 ]

Geändert durch Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11.12.2024. Anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 7 ]

§ 7 geändert durch Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 11.12.2024. Anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 8 ]

Verordnung verkündet am 25.10.1990.