BAG, Urteil v. 24.8.2016, 7 AZR 625/15, wonach auch die Pflicht zur Anzeige einer Arbeitsunfähigkeit nicht zwingend ein Heimarbeitsverhältnis entfallen lässt.
Grund dafür sind die ggf. höheren Belastungen des Hausgewerbetreibenden, der seinen Hilfskräften wiederum Entgeltfortzahlung
nach § 3 EFZG leisten muss.