[ 1 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 2 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 3 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 4 ]

Abs. 1 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 5 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 6 ]

Abs. 3 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 7 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 8 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 9 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 10 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 11 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 12 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 13 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 14 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 15 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 16 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 17 ]

Abs. 1 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 18 ]

Abs. 3 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 19 ]

Angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 20 ]

Abs. 3 angefügt durch Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik. Aufgehoben durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden vom 27.03.2019 bis 18.07.2024.

[ 21 ]

Eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 22 ]

§ 13 aufgehoben durch Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit. Anzuwenden bis 06.07.2020.

[ 23 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 24 ]

Eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 25 ]

Eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 26 ]

Abs. 4 angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 27 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 28 ]

Nr. 4 angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 29 ]

Abs. 4 angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 30 ]

Abs. 1 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 31 ]

Abs. 2 geändert durch Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit. Anzuwenden ab 07.07.2020.

[ 32 ]

Abs. 4 angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 33 ]

Eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 34 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 35 ]

Geändert durch Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit. Anzuwenden ab 07.07.2020.

[ 36 ]

Gestrichen durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden bis 18.07.2024.

[ 37 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 38 ]

Abs. 3a eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 39 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 40 ]

Angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 41 ]

§ 20a angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 42 ]

§ 20b angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 43 ]

Abs. 2 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 44 ]

Abs. 3 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 45 ]

Abs. 4 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 46 ]

Abs. 5 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 47 ]

Abs. 6 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 48 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Geänderte Zählung anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 49 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 50 ]

§ 23b eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 51 ]

Abs. 3 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 52 ]

Achter Abschnitt eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 53 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Geänderte Zählung anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 54 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 55 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 56 ]

Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.

[ 57 ]

Abs. 3 angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024.