[ 1 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 2 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 3 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 4 ] |
Abs. 1 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 5 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 6 ] |
Abs. 3 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 7 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 8 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 9 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 10 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 11 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 12 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 13 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 14 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 15 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 16 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 17 ] |
Abs. 1 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 18 ] |
Abs. 3 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 19 ] |
Angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 20 ] |
Abs. 3 angefügt durch Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik. Aufgehoben durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden vom 27.03.2019 bis 18.07.2024. |
[ 21 ] |
Eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 22 ] |
§ 13 aufgehoben durch Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit. Anzuwenden bis 06.07.2020. |
[ 23 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 24 ] |
Eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 25 ] |
Eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 26 ] |
Abs. 4 angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 27 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 28 ] |
Nr. 4 angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 29 ] |
Abs. 4 angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 30 ] |
Abs. 1 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 31 ] |
Abs. 2 geändert durch Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit. Anzuwenden ab 07.07.2020. |
[ 32 ] |
Abs. 4 angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 33 ] |
Eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 34 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 35 ] |
Geändert durch Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes - nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit. Anzuwenden ab 07.07.2020. |
[ 36 ] |
Gestrichen durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden bis 18.07.2024. |
[ 37 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 38 ] |
Abs. 3a eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 39 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 40 ] |
Angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 41 ] |
§ 20a angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 42 ] |
§ 20b angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 43 ] |
Abs. 2 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 44 ] |
Abs. 3 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 45 ] |
Abs. 4 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 46 ] |
Abs. 5 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 47 ] |
Abs. 6 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 48 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Geänderte Zählung anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 49 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 50 ] |
§ 23b eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 51 ] |
Abs. 3 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 52 ] |
Achter Abschnitt eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 53 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Geänderte Zählung anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 54 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 55 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 56 ] |
Geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |
[ 57 ] |
Abs. 3 angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Anzuwenden ab 19.07.2024. |