Gliederung
ASR A3.4: Beleuchtung und Sichtverbindung
Vorbemerkungen
1 Zielstellung
2 Anwendungsbereich
3 Begriffsbestimmungen
4 Sichtverbindung nach außen
4.1 Grundsatz
4.2 Als Sichtverbindung dienende Fenster, Türen oder Wandflächen
4.2.1 Beschaffenheit
4.2.2 Lage und Fläche
4.2.3 Sichtverbindung in offene Innenhöfe und überglaste Atrien
4.2.4 Sichtverbindung durch einen anderen Raum hindurch
5 Beleuchtung mit Tageslicht
5.1 Ausreichendes Tageslicht ABCD
5.2 Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung
6 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden
6.1 Allgemeine Anforderungen
6.2 Beleuchtungsstärken
6.3 Begrenzung von Blendung
6.4 Farbwiedergabe
6.5 Flimmern oder Pulsation
6.6 Schatten
7 Künstliche Beleuchtung im Freien
7.1 Beleuchtungsstärken
7.2 Begrenzung von Blendung
7.3 Farbwiedergabe
7.4 Flimmern oder Pulsation
7.5 Schatten
8 Sicherheitsbeleuchtung für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche
9 Betrieb, Instandhaltung und orientierende Messung
9.1 Betrieb
9.2 Instandhaltung
9.3 Orientierende Messung
9.4 Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung
10 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
Anhang 1 Entscheidungshilfe, ob die Anforderung an eine Sichtverbindung nach Nummer 3.4 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV für einen konkreten Raum gilt
Anhang 2 Mögliche Ausgleichsmaßnahmen bei unzureichender Sichtverbindung
Anhang 3 Beleuchtungsanforderungen für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche in Gebäuden
Anhang 4 Beleuchtungsanforderungen für Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Bereiche im Freien
Literaturhinweise:
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