Gliederung
  • ASR A3.4: Beleuchtung und Sichtverbindung
  • Vorbemerkungen
  • 1 Zielstellung
  • 2 Anwendungsbereich
  • 3 Begriffsbestimmungen
  • 4 Sichtverbindung nach außen
    • 4.1 Grundsatz
    • 4.2 Als Sichtverbindung dienende Fenster, Türen oder Wandflächen
      • 4.2.1 Beschaffenheit
      • 4.2.2 Lage und Fläche
      • 4.2.3 Sichtverbindung in offene Innenhöfe und überglaste Atrien
      • 4.2.4 Sichtverbindung durch einen anderen Raum hindurch
  • 5 Beleuchtung mit Tageslicht
    • 5.1 Ausreichendes Tageslicht ABCD
    • 5.2 Maßnahmen zur Begrenzung der Blendung
  • 6 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden
    • 6.1 Allgemeine Anforderungen
    • 6.2 Beleuchtungsstärken
    • 6.3 Begrenzung von Blendung
    • 6.4 Farbwiedergabe
    • 6.5 Flimmern oder Pulsation
    • 6.6 Schatten
  • 7 Künstliche Beleuchtung im Freien
    • 7.1 Beleuchtungsstärken
    • 7.2 Begrenzung von Blendung
    • 7.3 Farbwiedergabe
    • 7.4 Flimmern oder Pulsation
    • 7.5 Schatten
  • 8 Sicherheitsbeleuchtung für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche
  • 9 Betrieb, Instandhaltung und orientierende Messung
    • 9.1 Betrieb
    • 9.2 Instandhaltung
    • 9.3 Orientierende Messung
    • 9.4 Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtung
  • 10 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
  • Anhang 1 Entscheidungshilfe, ob die Anforderung an eine Sichtverbindung nach Nummer 3.4 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV für einen konkreten Raum gilt
  • Anhang 2 Mögliche Ausgleichsmaßnahmen bei unzureichender Sichtverbindung
  • Anhang 3 Beleuchtungsanforderungen für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche in Gebäuden
  • Anhang 4 Beleuchtungsanforderungen für Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Bereiche im Freien
  • Literaturhinweise:
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