Nr. 2 geändert durch Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Anzuwenden ab 01.01.2005.
Buchst. c) geändert durch Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung weiterer Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2006.