[ 1 ] |
Anzuwenden bis 31.05.2025. |
[ 2 ] |
Geändert durch Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.09.2021. |
[ 3 ] |
Geändert durch Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Anzuwenden ab 01.03.2020. |
[ 4 ] |
Geändert durch Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.09.2021. |
[ 5 ] |
Geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Anzuwenden ab 01.09.2021. |