[ 1 ] |
Der Rechtfertigungsgrund für die Befristung muss nicht im Arbeitsvertrag angegeben werden. Für Befristungsvereinbarungen, die nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsehen, reicht anders als bei den sonstigen Befristungsvereinbarungen seit dem 1.1.2025 die Textform aus. |
[ 2 ] |
Das Vorbeschäftigungsverbot wird verfassungskonform einschränkend ausgelegt werden, wenn:
Das BAG hat in mehreren Entscheidungen zum Vorbeschäftigungsverbot Stellung genommen. Konkret reichen 8 Jahre und erst recht 5,5 Jahre (BAG, Urteil vom 23.1.2019, 7 AZR 13/17) zwischen den Arbeitsverhältnissen nicht aus. Auch 15 Jahre waren noch nicht sehr lang (BAG, Urteil vom 17.4.2019, 7 AZR 323/17). Sehr lang zurückliegend ist dagegen eine Vorbeschäftigung, die bereits 22 Jahre zurückliegt (BAG, Urteil vom 21.8.2019, 7 AZR 452/17). |
[ 3 ] |
Das Vorbeschäftigungsverbot wird verfassungskonform einschränkend ausgelegt werden, wenn:
Das BAG hat in mehreren Entscheidungen zum Vorbeschäftigungsverbot Stellung genommen. Konkret reichen 8 Jahre und erst recht 5,5 Jahre (BAG, Urteil vom 23.1.2019, 7 AZR 13/17) zwischen den Arbeitsverhältnissen nicht aus. Auch 15 Jahre waren noch nicht sehr lang (BAG, Urteil vom 17.4.2019, 7 AZR 323/17). Sehr lang zurückliegend ist dagegen eine Vorbeschäftigung, die bereits 22 Jahre zurückliegt (BAG, Urteil vom 21.8.2019, 7 AZR 452/17). |
[ 4 ] |
Ein befristeter Vertrag mit Sachgrund kann ohne Berücksichtigung zeitlicher Vorgaben verlängert werden. |
[ 5 ] |
Eine Verlängerung muss innerhalb der laufenden Befristung schriftlich vereinbart werden. Eine erneut befristete Anstellung nach Ablauf der ersten Befristung ist wegen eines vorher bestehenden Arbeitsverhältnisses unwirksam (LAG Hamm, Urteil vom 19.4.2012, 8 Sa 63/12). |