[ 1 ] |
§ 2 geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 2 ] |
Nr. 2 geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 3 ] |
Geändert durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 25.02.2025. |
[ 4 ] |
Aufgehoben durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden bis 31.12.2020. |
[ 5 ] |
Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 6 ] |
Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 7 ] |
Eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 8 ] |
§ 7a geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 9 ] |
Abs. 6 eingefügt durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 25.02.2025. |
[ 10 ] |
Abs. 7 eingefügt durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 25.02.2025. |
[ 11 ] |
Geändert durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Geänderte Zählung anzuwenden ab 25.02.2025. |
[ 12 ] |
Geändert durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Geänderte Zählung anzuwenden ab 25.02.2025. |
[ 13 ] |
§ 7b eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 14 ] |
§ 7c eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 15 ] |
Abs. 2 eingefügt durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 25.02.2025. |
[ 16 ] |
Geändert durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Geänderte Zählung anzuwenden ab 25.02.2025. |
[ 17 ] |
Geändert durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Geänderte Zählung anzuwenden ab 25.02.2025. |
[ 18 ] |
Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 19 ] |
Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.03.2021. |
[ 20 ] |
Abs. 3 geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.03.2021. |
[ 21 ] |
Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021. |
[ 22 ] |
§ 13 geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2020. |
[ 23 ] |
§ 17 eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Aufgehoben durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden vom 01.01.2021 bis 31.07.2021. |