[ 1 ]

§ 2 geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 2 ]

Nr. 2 geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 3 ]

Geändert durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 25.02.2025.

[ 4 ]

Aufgehoben durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden bis 31.12.2020.

[ 5 ]

Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 6 ]

Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 7 ]

Eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 8 ]

§ 7a geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 9 ]

Abs. 6 eingefügt durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 25.02.2025.

[ 10 ]

Abs. 7 eingefügt durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 25.02.2025.

[ 11 ]

Geändert durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Geänderte Zählung anzuwenden ab 25.02.2025.

[ 12 ]

Geändert durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Geänderte Zählung anzuwenden ab 25.02.2025.

[ 13 ]

§ 7b eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 14 ]

§ 7c eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 15 ]

Abs. 2 eingefügt durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 25.02.2025.

[ 16 ]

Geändert durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Geänderte Zählung anzuwenden ab 25.02.2025.

[ 17 ]

Geändert durch Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung vom 19.02.2025. Geänderte Zählung anzuwenden ab 25.02.2025.

[ 18 ]

Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 19 ]

Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.03.2021.

[ 20 ]

Abs. 3 geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.03.2021.

[ 21 ]

Geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 22 ]

§ 13 geändert durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden ab 01.01.2020.

[ 23 ]

§ 17 eingefügt durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Aufgehoben durch Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub. Anzuwenden vom 01.01.2021 bis 31.07.2021.