[ 1 ]

Die Versteuerung als geldwerter Vorteil ermöglicht den Werbungskostenabzug von 0,30 EUR bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR. Mitentscheidend kann u. a. sein, ob die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden.

[ 2 ]

Es werden 180 Arbeitstage unterstellt. Berechnung: 180 Tage x 20 km x 0,30 EUR + 180 x 2 km x 0,38 EUR = 1.216,80 EUR. Bei 23 km würden die 1.230 EUR überschritten.