[ 1 ]

Der Ausschluss eines Rechtsanspruchs ist nur konsequent bei einer rein dienstlichen Nutzungsmöglichkeit des überlassenen Fahrzeugs. Soll es dem Mitarbeiter auch zur Privatnutzung zur Verfügung stehen, wäre diese Regelung unwirksam.

[ 2 ]

Wird das Fahrzeug zur rein dienstlichen Nutzung überlassen, sollte eine Nutzungsmöglichkeit durch Familienmitglieder nicht gestattet werden, da diese Nutzung dem privaten Bereich zuzuordnen wäre und die Grenzen zwischen dienstlicher und privater Nutzung damit verwischt würden.

[ 3 ]

Dieser Abschnitt ist bei Mietverträgen oder bei im Eigentum des Unternehmens stehenden Fahrzeugen herauszunehmen.