Gliederung
Ende des Dokuments
[ 1 ] |
Angefügt durch Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Anzuwenden ab 01.12.2023. |
[ 2 ] |
Geändert durch Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024. Anzuwenden ab 01.01.2025. |
[ 3 ] |
Abs. 5 geändert durch Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Anzuwenden ab 01.12.2023. |
[ 4 ] |
Geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Anzuwenden ab 31.12.2021. |
[ 5 ] |
Eingefügt durch Neubekanntmachung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Anzuwenden ab 01.02.2020. |
[ 6 ] |
Eingefügt durch Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Anzuwenden ab 01.12.2023. |