[ 1 ]

Angefügt durch Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Anzuwenden ab 01.12.2023.

[ 2 ]

Geändert durch Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024. Anzuwenden ab 01.01.2025.

[ 3 ]

Abs. 5 geändert durch Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Anzuwenden ab 01.12.2023.

[ 4 ]

Geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Anzuwenden ab 31.12.2021.

[ 5 ]

Eingefügt durch Neubekanntmachung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Anzuwenden ab 01.02.2020.

[ 6 ]

Eingefügt durch Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Anzuwenden ab 01.12.2023.