[ 1 ]

Abschnitt 1 eingefügt durch "Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze", gültig ab 01.01.2021.

[ 2 ]

§ 1 geändert durch Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 01.04.2025.

[ 3 ]

Abschnitt 2 eingefügt durch "Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze", gültig ab 01.01.2021.

[ 4 ]

§ 7 geändert durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 5 ]

§ 8 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 6 ]

§ 9 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 7 ]

§ 10 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 8 ]

§ 11 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 9 ]

Abschnitt 3 eingefügt durch "Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze", gültig ab 01.01.2021.

[ 10 ]

§ 12 eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 11 ]

Der frühere Paragraf 8 wurde nicht aufgehoben, daher zweimal im Gesetz. .

[ 12 ]

Gestrichen durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden bis 31.12.2020.

[ 13 ]

Eingefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 14 ]

Gestrichen durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden bis 31.12.2020.

[ 15 ]

Gestrichen durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden bis 31.12.2020.

[ 16 ]

Gestrichen durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden bis 31.12.2020.

[ 17 ]

Angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 18 ]

Gestrichen durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden bis 31.12.2020.

[ 19 ]

Angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 20 ]

Gestrichen durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden bis 31.12.2020.

[ 21 ]

Angefügt durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden ab 01.01.2021.

[ 22 ]

Eingefügt durch Fünfte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 29.06.2021. Anzuwenden ab 01.08.2021.

[ 23 ]

Eingefügt durch Fünfte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 29.06.2021. Anzuwenden ab 01.08.2021.

[ 24 ]

Eingefügt durch Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 01.04.2025.

[ 25 ]

Eingefügt durch Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 01.04.2025.

[ 26 ]

Eingefügt durch Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 01.04.2025.

[ 27 ]

Eingefügt durch Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 01.04.2025.

[ 28 ]

Eingefügt durch Fünfte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 29.06.2021. Anzuwenden ab 01.08.2021.

[ 29 ]

Eingefügt durch Fünfte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 29.06.2021. Anzuwenden ab 01.08.2021.

[ 30 ]

Eingefügt durch Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 01.04.2025.

[ 31 ]

Eingefügt durch Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 19.02.2025. Anzuwenden ab 01.04.2025.

[ 32 ]

Gestrichen durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden bis 31.12.2020.

[ 33 ]

Gestrichen durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden bis 31.12.2020.

[ 34 ]

Gestrichen durch Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. Anzuwenden bis 31.12.2020.